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Praxis der neuen Zwangsvollstreckungsformulare ab 01.10.2026

Produktinformationen "Praxis der neuen Zwangsvollstreckungsformulare ab 01.10.2026"

In dem vorgenannten Seminar wird den Teilnehmern der praktische Umgang mit den Formularen, die ab  Oktober 2026 ihre Gültigkeit haben detailliert anhand vieler Beispiele erklärt. Außerdem werden besondere Maßnahmen der Zwangsvollstreckung, die weitgehend unbekannt sind, und deren praktische Anwendung dargelegt. 

Das Seminar eignet sich für alle Mitarbeiter, die in der Zwangsvollstreckung tätig sind aber auch für Auszubildende und Quereinsteiger.


Themenpunkte:

·         kompletter Einblick in die neuen Formulare

·         Wann muss welches Formular genutzt werden

·         Zusammenlegung Forderungs- und Unterhaltspfändung

·         Neuerungen beim Pfändungs- und Überweisungsbeschluss

·         Ausfüllen und erklären der neuen Formulars Punkt für Punkt

·         Zusammenrechnungsanträge

·         Besonderheiten bei Lohnpfändungen

·         Der Zwangsvollstreckungsauftrag mit allen Besonderheiten in der Praxis

·         Der Antrag auf Erlass des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses mit allen Feinheiten und Ausnahmen

·         Anträge für die Vollstreckung zur Nachtzeit und an Sonn- und Feiertagen

·         Viele Tipps zur praktischen Umsetzung

Seminardauer: 2,0 Stunden

Das Online-Seminar findet bei einer Anmeldung von mind. 3 Teilnehmern statt.  Wird die Teilnehmerzahl nicht erreicht, ist der Veranstalter zur Verlegung des Seminars berechtigt.

Sobald die Zahlung erfolgt ist, erhalten Sie 1-2 Tage vor Seminarbeginn sowohl den Zugangslink als auch das umfangreiche Skript auf die von Ihnen bei Anmeldung angegebene Emailadresse. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der zugesandte Link nur für die Teilnahme der angemeldeten Person gilt, nicht etwa für mehrere Personen! Sofern mehrere Personen einer Kanzlei oder eines Unternehmens teilnehmen wollen, müssen sich diese separat anmelden.

Eine kurzfristige Seminaranmeldung ist möglich, bitte bedenken Sie, dass in diesem Fall die  Seminargebühr sofort fällig und ein Beleg unserem Büro vorzulegen ist.



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Praxis der neuen Zwangsvollstreckungsformulare ab 01.10.2026

In dem vorgenannten Seminar wird den Teilnehmern der praktische Umgang mit den Formularen, die ab  Oktober 2026 ihre Gültigkeit haben detailliert anhand vieler Beispiele erklärt. 

Außerdem werden besondere Maßnahmen der Zwangsvollstreckung, die weitgehend unbekannt sind, und deren praktische Anwendung dargelegt.  

Das Seminar eignet sich für alle Mitarbeiter, die in der Zwangsvollstreckung tätig sind aber auch für Auszubildende und Quereinsteiger. 


Themenpunkte: 

 ·         kompletter Einblick in die neuen Formulare 

 ·         Wann muss welches Formular genutzt werden 

 ·         Zusammenlegung Forderungs- und Unterhaltspfändung 

 ·         Neuerungen beim Pfändungs- und Überweisungsbeschluss 

 ·         Ausfüllen und erklären der neuen Formulars Punkt für Punkt

 ·         Zusammenrechnungsanträge 

 ·         Besonderheiten bei Lohnpfändungen 

 ·         Der Zwangsvollstreckungsauftrag mit allen Besonderheiten in der Praxis 

 ·         Der Antrag auf Erlass des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses mit allen Feinheiten und Ausnahmen 

 ·         Anträge für die Vollstreckung zur Nachtzeit und an Sonn- und Feiertagen 

 ·         Viele Tipps zur praktischen Umsetzung 

Seminardauer: 2,0 Stunden 

Das Online-Seminar findet bei einer Anmeldung von mind. 3 Teilnehmern statt.  Wird die Teilnehmerzahl nicht erreicht, ist der Veranstalter zur Verlegung des Seminars berechtigt. 


Sobald die Zahlung erfolgt ist, erhalten Sie 1-2 Tage vor Seminarbeginn sowohl den Zugangslink als auch das umfangreiche Skript auf die von Ihnen bei Anmeldung angegebene Emailadresse. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der zugesandte Link nur für die Teilnahme der angemeldeten Person gilt, nicht etwa für mehrere Personen! Sofern mehrere Personen einer Kanzlei oder eines Unternehmens teilnehmen wollen, müssen sich diese separat anmelden. Eine kurzfristige Seminaranmeldung ist möglich, bitte bedenken Sie, dass in diesem Fall die  Seminargebühr sofort fällig und ein Beleg unserem Büro vorzulegen ist.